Erstwohnsitz in Italien

Als Deutscher ständig in Italien leben und arbeiten: Alle Fakten zur Entscheidungshilfe für einen Erstwohnsitz in Italien

Dass in Italien das Wetter in der Regel besser ist, die Küche geschmackvoller, die Landschaft schöner, die Lebenshaltungskosten häufig niedriger und die Leute offener und herzlicher, das sind häufig Argumente, um überhaupt an eine Immobilie in Italien zu denken. Doch weshalb Italien als Erstwohnsitz wählen? 

In diesem Beitrag erläutere ich dir die möglichen Vorteile des Erstwohnsitzes in Italien und gehe auf ein paar Punkte ein, die du auf jeden Fall beachten solltest.  

Erster Vorteil eines Erstwohnsitzes: Sich zuhause fühlen

EU-Bürger haben grundsätzlich das Recht, ihren Aufenthalt in Italien zu nehmen. 

Doch zwischen dem Recht auf ein Leben in Italien und der Entscheidung Italien bewusst als Erstwohnsitz zu wählen, liegen so manche Zweifel, Unsicherheiten und Fragen. 

Starten wir mit ein paar weiche Faktoren, die – neben Wetter, Küche, Landschaft, Lebenshaltungskosten etc. – für die Entscheidung sprechen:  

Die Kultur steht mir offen:
 Theater auf Italienisch, Konzerte hautnah erleben, Sagre und Festivitäten gemeinsam feiern. Rom hautnah erleben. Einfach mal in der Früh den Blumenhändlern auf dem Campo dei Fiori beim Ausladen und Herrichten der Blumen zusehen, ihren Gesprächen lauschen. 

Teil der Dorfgemeinschaft werden: Am Morgen in die Bar auf den ersten Caffè gehen, an Mittag einen zweiten nehmen, am Nachmittag an der Piazza sitzen, die Leute vorbeiflanieren sehen, ratschen, sich austauschen. 

Neues ausprobieren und über sich selbst hinauswachsen: Den Handwerker eigenständig organisieren, die fehlende Lieferung reklamieren, bei der Gemeinde vorsprechen – oder den Nachbarn von nebenan um Hilfe bitten und sich damit noch mehr verbunden fühlen…  

Das Gefühl, Wert geschaffen zu haben: Nicht nur in Form der Immobilie, sondern auch zwischenmenschlich. Als mögliches Erbe für die Kinder, als Brücke zwischen den Kulturen und im Falle von z.B. dem Erwerb eines 1-Euro-Hauses als Beitrag zum Wiederbeleben eines Ortes.

Faustregel: Lebe ich vor Ort, entsteht ein ganz anderes Zugehörigkeitsgefühl als wenn ich ’nur‘ meine Ferien in meiner zweiten Heimat verbringe. 

Zweiter Vorteil eines Erstwohnsitzes: Steuern beim Immobilienkauf

1. Immobilienerwerb 

Anders als beim Immobilienerwerb als Zweitwohnsitz, wo 9% Registersteuer zu zahlen sind, werden beim Immobilienerwerb als Erstwohnsitz nur 2% Registersteuer (l’imposta di registro) fällig. Diese berechnet sich auf der Grundlage des Katasterwerts (der Katasterwert errechnet sich durch die Multiplikation des Katasterertrags mit einem Koeffizienten zwischen 115,5 – 126). 

Die sonstigen Kosten wie Notarhonorar, Archivkosten, Hypotheken- und Katastersteuer sowie sonstige Gebühren unterscheiden sich nicht von denen für den Zweitwohnsitz.  

2. Nach dem Immobilienkauf

Anders als beim Immobilienerwerb als Zweitwohnsitz fällt die kommunale Grundsteuer (IMU – l’imposta municipale unica) beim Erstwohnsitz komplett weg. 

Zu zahlen ist u.a. die Müllsteuer (TARI – tassa rifiuti), die sich neben einem fixen Betrag, aus z.B. der Häufigkeit der Entsorgung errechnet sowie die Einkommenssteuer (siehe Punkt 3)

Gut zu wissen: Verkaufst du deine Immobilie nach 5 Jahren, so ist keine Wertzuwachssteuer zu zahlen. Solltest du sie zuvor verkaufen, so werden die Gewinne als Einkünfte besteuert. Bestimmte Anschaffungskosten und damit verbundene Ausgaben lassen sich jedoch absetzen. 

Dritter Vorteil eines Erstwohnsitzes: Steuern bzgl. Leben und Arbeiten in Italien

Italien hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur eine Abwanderung aus den südlichen Regionen, insbesondere aus den kleinen abgelegenen Dörfern erleben müssen. Auch viele sehr gut ausgebildete junge Leute sind emigriert. Aufgrund der prekären Arbeitsplatzsituation in Italien haben sie ihrem Heimatland den Rücken gekehrt und haben weit bessere Chancen in anderen Ländern Europas, aber auch in Nord- und Südamerika (z.B. Argentinien) gefunden. Dadurch ging viel Wissen verloren. 

Seit 2016 versucht die italienische Regierung nun mit Steueranreizen Rückkehrer und Neu-Bewohner ins Land zu holen. 

  • Steuerbegünstigungen bis zu 70% – Rientri cervelli I
    Hier werden explizit Akademiker, Angestellte und Unternehmer angesprochen, die in Italien überwiegend (d.h. mehr als 183 Tage/Jahr) arbeiten und ihren Steuerwohnsitz für mind. 2 Jahre in Italien haben. Sie müssen keine eigene Immobilie haben, sondern können auch zur Miete wohnen. Über einen Zeitraum von 5 Jahren zahlen sie nur 30% Steuern auf ihr Einkommen. 
  • Steuerbegünstigung bis zu 90% – Rientri cervelli II
    Forscher, Wissenschaftler und Dozenten zahlen sogar nur 10% Steuern auf ihr Einkommen über einen Zeitraum von 6 Jahren. In diese Steuergruppe fallen auch Familien mit mindestens 3 Kindern sowie all diejenigen, die ihren Wohnsitz in eine südliche Region in Italien verlegen. 
  • Steuerbegünstigungen von 50%
    Weitere 5 Jahre gelten o.a. Steuererleichterungen, wenn man
    – eine Familie mit mindestens 3 Kindern hat
    – als Freelancer tätig ist (zusätzlich zur De minimis Staatsbeihilfe-Regelung)
    – in einer südlichen Region Italiens in einem Ort mit weniger als 20.000 Einwohner eine Immobilie erworben hat
  • Steuerbegünstigungen von bis zu 93%
    Sie gelten 9 Jahre lang für Rentner, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
    – sie waren die letzten 5 Jahre nicht in Italien ansässig
    – sie beziehen Pensionseinkünfte aus ausländischer Quelle
    – sich haben ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Süditalien
    – sie wohnen in einer Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohnern
  • Pauschalsteuer bei hohen/sehr hohen Einkommen
    Unabhängig vom Einkommen (ob 1 Million oder 10 Millionen oder 100 Millionen), wird bei einer Laufzeit von max. 15 Jahren eine Pauschalsteuer in Höhe von 100.000 € erhoben. 
  • Erbschaftssteuer
    Die Freibeträge gelten bis zu 1.000.000,00 € 

Wichtig zu wissen: In Italien sind Steuerzahlungen Bringschulden; d.h. der Steuerzahler muss seine Steuer selbst errechnen und fristgerecht abführen. Sollte die Zahlung versäumt werden, kann eine Zuzahlung oder eine Zusatzsteuer (sopratassa) erhoben werden. Daher ist es sinnvoll, sich an einen Steuerberater zu werden, der sich um die rechtzeitige Zahlung des richtigen Betrags kümmert.

Vierter Vorteil eines Erstwohnsitzes: Das Gesundheitssystem in Italien

In Italien ist die Grundversorgung (medizinische Praxis sowie Notaufnahme Klinik) durch den Servizio Sanitario Nazionale geregelt und kostenfrei.

Sobald du deinen Erstwohnsitz in Italien angemeldet hast, kannst du dich beim lokalen Gesundheitsdienst, der ASL – Azienda Sanitaria Locale melden. Dafür benötigst du die Steuernummer (codice fiscale), deine Adresse und ggfs. den Arbeitsvertrag. Die Karte ist kostenfrei und gilt i.d.R. für 6 Jahre.

Obwohl der Service gut klingt, ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Hast du in Deutschland eine gute Krankenversicherung? Dann sprich mit deiner Versicherung, wie du bei einem Umzug am besten vorgehst. 

Was du bei einem Umzug nach Italien unbedingt tun musst

Einen Meldebescheid besorgen

Egal, ob du dich für Italien als Erst- oder Zweitwohnsitz entschieden hast: 

Sobald du länger als 90 Tage vor Ort bist, musst du die sogenannte Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung (l’attestazione di richiesta di iscrizione anagrafica) einholen. Dies kannst du online oder per Einschreiben machen. Du kannst aber auch direkt zur Gemeinde gehen.

Diese Meldebestätigung dient dir auch, um deine Arbeit vor Ort zu begründen. 

Dein Auto ummelden

Die Ummeldung des Autos muss innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Motorizzazione Civile) deines Wohnorts durchgeführt werden. Das Auto sollte dabei als Umzugsgut deklariert werden, damit keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss. 

Damit alles reibungslos vonstatten geht, sind einige Bedingungen zu beachten: 

  • Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate vor der Ummeldung auf dich zugelassen worden sein
  • Es muss innerhalb eines Jahres nach dem Umzug eingeführt werden
  • Es muss auf deinen Namen angemeldet sein
  • Es darf frühestens ein Jahr nach Ummeldung verkauft werden

Was du bei einem Erstwohnsitz unbedingt beachten solltest

Wegzugsteuer

Seit 2022 gilt diese Steuer auch für Italien. Sie fällt für alle natürlichen, steuerpflichtigen Personen an, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. 

Der Anteil wird beim Wegzug der Einkommenssteuer unterzogen. 

Entstrickungssteuer (Exit Tax)

Diese gilt auch für Einzelunternehmer, Selbständige und Freiberufler und wird auf alle Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen erhoben. Auch die stillen Reserven sind davon betroffen. 

Hier empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen kompetenten Steuerberater für detaillierte Auskünfte und eine zielgerichtete Beratung zu kontaktieren. 

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (IVA – l’imposta sul valore aggiunto) beträgt 22%.
Der reduzierte MwSt.-Satz von 10% wird z.B. bei bestimmten Nahrungs- und Arzneimitteln angewandt. Für Grundnahrungsmittel wird nur ein MwSt.-Satz von 4% fällig.

Übrigens: Jederzeit italienische Lebensfreude genießen, auch ohne Erstwohnsitz in Italien, kannst du mit dem ItalViva Podcast – Deine Immobilie in Italien!

Dort erhältst du viele Praxistipps und Impulse rund um die Themen Immobilienerwerb, interkulturelles Wissen, das wichtigste Immobilienvokabular und Insiderinformationen. Außerdem berichten Interviewgästen, wie sie sich ihren Wunsch von der Immobilie in Italien erfüllt haben und Experten helfen dir mit ihrem Wissen weiter. 

Klicke einfach hier auf den Link zur Podcast-Seite und schon bist du mitten in Italien!

UND DU?

Wenn auch du deinen Traum von der zweiten Heimat in Italien träumst und du dir dabei tatkräftige Unterstützung (sprachlich, fachlich, emotional) wünschst, dann melde dich bei uns! Am besten vereinbare gleich einen Termin zum 20-minütigen kostenfreien Kennenlerngespräch. 

Beachte bitte: 

Wir sind keine Immobilienmakler. Wir arbeiten aber mit einem Netzwerk an italienischen Immobilienmaklern zusammen, die uns nur solche Immobilien anbieten, die den Wünschen unserer Kunden entsprechen.

ZUM KOSTENLOSEN ITALIEN KENNENLERNGESPRÄCH